| 11. | Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Mitmenschen - Männer, Frauen und Kinder - aus den erbärmlichen und entmenschlichenden Lebensbedingungen der extremen Armut zu befreien, in der derzeit mehr als eine Milliarde von ihnen gefangen sind. Wir sind entschlossen, das Recht auf Entwicklung für jeden zur Wirklichkeit werden zu lassen und die gesamte Menschheit von Not zu befreien. |
| 12. | Wir treffen daher den Beschluss, auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung und der Beseitigung der Armut förderlich ist. |
| 13. | Erfolg bei der Verwirklichung dieser Ziele hängt unter anderem von guter Lenkung in einem jeden Land ab. Er hängt fernerhin von guter Lenkung auf internationaler Ebene und von der Transparenz der Finanz-, Geld- und Handelssysteme ab. Wir sind entschlossen, ein offenes, faires, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes multilaterales Handels- und Finanzsystem zu schaffen. |
| 14. | Mit Sorge erfüllen uns die Hindernisse, denen die Entwicklungsländer bei der Mobilisierung der Ressourcen begegnen, die sie zur Finanzierung ihrer dauerhaften Entwicklung benötigen. Wir werden daher jede erdenkliche Anstrengung unternehmen, um den Erfolg der für 2001 geplanten internationalen zwischenstaatlichen Veranstaltung auf hoher Ebene über Entwicklungsfinanzierung zu gewährleisten. |
| 15. |
Wir verpflichten uns außerdem, auf die besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder einzugehen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die für Mai 2001 anberaumte dritte Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwickelten Länder und werden bestrebt sein, ihren Erfolg sicherzustellen. Wir fordern die Industrieländer auf, sich möglichst bis zu der Konferenz eine Politik des zoll- und quotenfreien Zugangs für praktisch alle Exportgüter aus den am wenigsten entwickelten Ländern zu eigen zu machen; ohne weitere Verzögerungen das verstärkte Schuldenerleichterungsprogramm für die hochverschuldeten armen Länder durchzuführen und übereinzukommen, alle bilateralen öffentlichen Schulden dieser Länder zu streichen, wenn diese Länder sich im Gegenzug auf eine nachprüfbare Armutsminderung verpflichten; großzügigere Entwicklungshilfe zu gewähren, insbesondere an Länder, die wirkliche Anstrengungen unternehmen, ihre Ressourcen für die Armutsminderung einzusetzen. |
| 16. | Wir sind außerdem entschlossen, die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer mit niedrigen und mittleren Einkommen umfassend und wirksam anzugehen, indem wir auf nationaler und internationaler Ebene verschiedene Maßnahmen ergreifen, die ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden lassen. |
| 17. | Wir treffen außerdem den Beschluss, den besonderen Bedürfnissen der kleinen Inselentwicklungsländer dadurch Rechnung zu tragen, dass wir das Aktionsprogramm von Barbados und das Ergebnis der zweiundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung rasch und in vollem Umfang umsetzen. Wir fordern die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass bei der Erarbeitung eines Gefährdungsindexes die besonderen Bedürfnisse der kleinen Inselentwicklungsländer berücksichtigt werden. |
| 18. | Wir sind uns der besonderen Bedürfnisse und Probleme der Binnenentwicklungsländer bewusst und fordern sowohl die bilateralen als auch die multilateralen Geber nachdrücklich auf, dieser Ländergruppe erhöhte finanzielle und technische Hilfe zu gewähren, um ihren besonderen Entwicklungsbedürfnissen gerecht zu werden und ihnen durch die Verbesserung ihrer Transitverkehrssysteme bei der Überwindung geografisch bedingter Hindernisse behilflich zu sein. |
| 19. |
Wir treffen ferner den Beschluss, bis zum Jahr 2015 den Anteil der Weltbevölkerung, dessen Einkommen weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt, und den Anteil der Menschen, die Hunger leiden, zu halbieren, sowie bis zu demselben Jahr den Anteil der Menschen, die hygienisches Trinkwasser nicht erreichen oder es sich nicht leisten können, zu halbieren; bis zum gleichen Jahr sicherzustellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primärschulbildung vollständig abschließen können und dass Mädchen wie Jungen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsebenen haben; bis zum gleichen Jahr die Müttersterblichkeit um drei Viertel und die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel der derzeitigen Rate gesenkt zu haben; bis dahin die Ausbreitung von HIV/AIDS, die Geißel der Malaria und andere schwere Krankheiten, von denen die Menschheit heimgesucht wird, zum Stillstand gebracht und allmählich zum Rückzug gezwungen zu haben; Kindern, die durch HIV/AIDS zu Waisen wurden, besondere Hilfe zukommen zu lassen; bis zum Jahr 2020, wie in der Initiative "Städte ohne Slums" vorgeschlagen, erhebliche Verbesserungen im Leben von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern erzielt zu haben. |
| 20. |
Wir treffen außerdem den Beschluss, die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung der Frau als wirksame Mittel zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit zu fördern und eine wirklich nachhaltige Entwicklung herbeizuführen; Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die jungen Menschen überall eine reale Chance geben, menschenwürdige und produktive Arbeit zu finden; der pharmazeutischen Industrie nahe zu legen, lebenswichtige Medikamente verfügbarer und für alle Menschen in den Entwicklungsländern, die sie brauchen, erschwinglich zu machen; im Bemühen um Entwicklung und Armutsbeseitigung feste Partnerschaften mit dem Privatsektor und den Organisationen der Zivilgesellschaft aufzubauen; sicherzustellen, dass alle Menschen die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, nutzen können, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in der Ministererklärung des ECOSOC 2000. |