| 8. | Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Völker von der Geißel des Krieges, ob Bürgerkriege oder Kriege zwischen Staaten, zu befreien, die im letzten Jahrzehnt über 5 Millionen Menschenleben gefordert haben. Wir werden außerdem die Gefahren zu beseitigen trachten, die von Massenvernichtungswaffen ausgehen. |
| 9. |
Wir treffen daher den Beschluss, die Achtung vor dem Primat des Rechts sowohl in den internationalen als auch den nationalen Angelegenheiten zu stärken und insbesondere sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in den Fällen, in denen sie Partei sind, Folge leisten; den Vereinten Nationen in der Wahrung des Friedens und der Sicherheit zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen, indem wir ihnen die Mittel und Werkzeuge an die Hand geben, die sie für die Konfliktverhütung, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, die Friedenssicherung, die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit und den Wiederaufbau benötigen. In diesem Zusammenhang nehmen wir Kenntnis von dem Bericht der Sachverständigengruppe über die Friedenseinsätze der Vereinten Nationen und ersuchen die Generalversammlung, ihre Empfehlungen umgehend zu prüfen; die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Regionalorganisationen im Einklang mit den Bestimmungen von Kapitel VIII der Charta zu verstärken; sicherzustellen, dass die Vertragsstaaten die Verträge auf Gebieten wie Rüstungskontrolle und Abrüstung, humanitäres Völkerrecht und Recht auf dem Gebiet der Menschenrechte anwenden, und fordern alle Staaten auf, die Unterzeichnung und Ratifikation des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Erwägung zu ziehen; konzertierte Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus zu ergreifen und so bald wie möglich allen diesbezüglichen internationalen Übereinkünften beizutreten; unsere Anstrengungen zu verdoppeln, um unsere Verpflichtung auf den Kampf gegen das weltweite Drogenproblem in die Tat umzusetzen; unsere Anstrengungen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität in allen ihren Dimensionen, insbesondere gegen den Menschenhandel, die Schleuserkriminalität und die Geldwäsche, zu intensivieren; die nachteiligen Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen auf unschuldige Bevölkerungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, die entsprechenden Sanktionsregime regelmäßig zu überprüfen und die nachteiligen Auswirkungen von Sanktionen auf Dritte zu beseitigen; uns für die Beseitigung der Massenvernichtungswaffen, insbesondere Kernwaffen, einzusetzen, und keine Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels außer Acht zu lassen, einschließlich der Möglichkeit, eine internationale Konferenz einzuberufen, um Mittel und Wege zur Beseitigung atomarer Gefahren aufzuzeigen; konzertierte Maßnahmen zu ergreifen, um dem unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen ein Ende zu setzen, insbesondere dadurch, dass wir Waffentransfers transparenter machen und regionale Abrüstungsmaßnahmen unterstützen, unter Berücksichtigung aller Empfehlungen der bevorstehenden Konferenz der Vereinten Nationen über den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen; alle Staaten aufzufordern, den Beitritt zu dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonen-Minen und über deren Vernichtung sowie zu dem Minenprotokoll zu dem Übereinkommen über konventionelle Waffen in seiner geänderten Fassung in Erwägung zu ziehen. |
| 10. | Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einzeln und gemeinsam heute und in Zukunft die Olympische Waffenruhe einzuhalten und das Internationale Olympische Komitee bei seinen Bemühungen um die Förderung des Friedens und der Verständigung zwischen den Menschen durch den Sport und das olympische Ideal zu unterstützen. |