...einen Moment bitte - die komplette Seite mit allen Frames wird geladen...

wenn Sie JavaScript deaktiviert haben, können Sie folgenden Link benutzen:
Govinda e.V. Homepage - Gesellschaftspolitik

I. Werte und Grundsätze

1.

Wir, die Staats- und Regierungschefs, sind am Anbruch eines neuen Jahrtausends vom 6. bis 8. September 2000 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York zusammengekommen, um unseren Glauben an die Vereinten Nationen und ihre Charta als unverzichtbare Grundlagen einer friedlicheren, in größerem Wohlstand lebenden, gerechteren Welt zu bekräftigen.

2.

Wir erkennen an, dass wir neben unseren eigenen Verantwortlichkeiten gegenüber unserer jeweiligen Gesellschaft gemeinschaftlich dafür verantwortlich sind, weltweit die Grundsätze der Menschenwürde, der Gleichberechtigung und der Billigkeit zu wahren. Als Führer haben wir daher eine Pflicht gegenüber allen Bürgern der Welt zu erfüllen, namentlich den schwächsten unter ihnen und insbesondere den Kindern der Welt, denen die Zukunft gehört.

3.

Wir bekräftigen unsere Verpflichtung auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die sich als zeitlos und universal bewiesen haben. Sie haben mit der wachsenden Verflechtung von Nationen und Völkern und ihrer zunehmenden Interdependenz sogar noch an Belang und an Bedeutung als Quelle der Inspiration gewonnen.

4.

Wir sind entschlossen, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta in der ganzen Welt gerechten und dauerhaften Frieden herbeizuführen. Wir bekennen uns erneut dazu, alle Anstrengungen zu unterstützen, die auf die Wahrung der souveränen Gleichheit aller Staaten, die Achtung ihrer territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit, die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die sich weiterhin unter kolonialer Herrschaft und ausländischer Besetzung befinden, die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gleichberechtigung aller ohne Unterschied nach Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion und die internationale Zusammenarbeit bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller oder humanitärer Art gerichtet sind.

5.

Wir sind überzeugt, dass die zentrale Herausforderung, vor der wir heute stehen, darin besteht, sicherzustellen, dass die Globalisierung zu einer positiven Kraft für alle Menschen der Welt wird. Denn wenngleich die Globalisierung uns große Chancen eröffnet, so sind doch die mit ihr einhergehenden Vorteile ebenso wie auch ihre Kosten gegenwärtig sehr ungleich verteilt. Wir erkennen an, dass die Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Schwierigkeiten überwinden müssen, um dieser zentralen Herausforderung zu begegnen. Die Globalisierung kann also nur dann alle voll mit einschließen und ausgewogen sein, wenn breit angelegte, dauerhafte Anstrengungen unternommen werden, auf der Grundlage der ganzen Vielfalt unserer einen Menschheit eine gemeinsame Zukunft zu schaffen. Diese Anstrengungen müssen auf weltweiter Ebene verfolgte Politiken und Maßnahmen umfassen, die den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer entsprechen und mit ihrer effektiven Mitwirkung formuliert und umgesetzt werden.

6.

Wir sind der Auffassung, dass die internationalen Beziehungen im 21. Jahrhundert unbedingt von bestimmten Grundwerten geprägt sein müssen:

FREIHEIT. Männer und Frauen haben das Recht, in Würde und Freiheit - von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit - ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen. Diese Rechte werden am besten durch eine demokratische und partizipatorische Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes gewährleistet.

GLEICHHEIT. Keinem Menschen und keiner Nation darf die Chance vorenthalten werden, aus der Entwicklung Nutzen zu ziehen. Die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und Frauen muss gewährleistet sein.

SOLIDARITÄT. Die globalen Probleme müssen so bewältigt werden, dass die damit verbundenen Kosten und Belastungen im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Billigkeit und sozialen Gerechtigkeit aufgeteilt werden. Diejenigen, die leiden oder denen die geringsten Vorteile entstehen, haben ein Anrecht darauf, Hilfe von den größten Nutznießern zu erhalten.

TOLERANZ. Die Menschen müssen einander in der gesamten Vielfalt ihrer Glaubensüberzeugungen, Kulturen und Sprachen achten. Unterschiede innerhalb einer Gesellschaft sowie zwischen verschiedenen Gesellschaften sollten weder gefürchtet noch unterdrückt, sondern vielmehr als kostbares Gut der Menschheit geschätzt werden. Eine Kultur des Friedens und des Dialogs zwischen allen Kulturen sollte aktiv gefördert werden.

ACHTUNG VOR DER NATUR. Bei der Bewirtschaftung aller lebenden Arten und natürlichen Ressourcen muss im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung Umsicht bewiesen werden. Nur so können wir die unermesslichen Reichtümer, mit denen die Natur uns beschenkt, erhalten und an unsere Nachkommen weitergeben. Die heutigen nicht zukunftsfähigen Produktions- und Konsumstrukturen müssen im Interesse unseres künftigen Wohls und des Wohls unserer Nachfahren geändert werden.

GEMEINSAM GETRAGENE VERANTWORTUNG. Die Verantwortung für die Gestaltung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Bewältigung von Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit muss von allen Nationen der Welt gemeinsam getragen und auf multilateraler Ebene wahrgenommen werden. Als universellste und repräsentativste Organisation der Welt müssen die Vereinten Nationen die zentrale Rolle dabei spielen.

7.

Um diese gemeinsamen Werte in Taten umzusetzen, haben wir grundlegende Ziele aufgezeigt, denen wir besondere Bedeutung beimessen.